Zur fachgerechten homöopathischen Behandlung gehören:
- die genaue Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte)
- die klinische Untersuchung des Patienten/der Patientin
- die genaue diagnostische Abklärung des Patienten/der Patientin
- die klinische Verlaufskontrolle
- das ärztliche Gespräch
- Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten; Indikationen, Möglichkeiten und Grenzen der homöopathischen Therapie sowie deren Verlauf